Mietrecht
Das Mietverhältnis kann eine ständige Quelle von erbittert geführten Streitigkeiten sein. Für den Mieter ist die Wohnung der Lebensmittelpunkt, sein Heim; für den Vermieter häufig eine wichtige Einkommensquelle, insbesondere auch seine Altersversorgung.
Wir haben festgestellt, daß durch die Mietrechts- und die Schuldrechtsreform in den letzten Jahren eine erhebliche Rechtsunsicherheit verursacht worden ist. Dieser Zustand stellt große Anforderungen an die vertraglichen Gestaltungen der Mietrechtsverhältnisse. Wir sind insoweit schon im Vorfeld bei der Gestaltung von Mietrechtsverhältnissen, hierbei insbesondere im gewerblichen Mietrecht, beratend tätig.
Im privaten Wohnungsmietrecht wird, sicherlich auch aus Kostengründen, vorrangig auf Vertragsentwürfe aus dem Schreibwarenhandel oder von Verbänden zurückgegriffen. Unabhängig von der Qualität dieser Vordrucke wird von Vermietern häufig übersehen, daß auch das Ausfüllen dieser Vordrucke erhebliche Anforderungen stellt. Unklarheiten gehen zu Lasten desjenigen, der diese Vordrucke verwendet, im Regelfall zu Lasten des Vermieters. So können schon kleine Fehler dazu führen, daß die Betriebskosten nicht auf den Mieter umgelegt werden können.
Auch während der Dauer eines Mietrechtsverhältnisses treten viele Probleme auf. Hierbei vertreten wir Vermieter und Mieter. Durch diese Praxis kennen wir die Motive beider Seiten. Zu den Konfliktpunkten im Mietverhältnis zählen ausstehende Mieten, Mietminderungsansprüche, Aufwendungsersatzansprüche und Schönheitsreparaturen.
Wir begleiten die Mietparteien bei der Abwicklung Ihrer Mietverhältnisse einschließlich Schadensersatz- und Wiederherstellungsansprüchen, Kautionsrückzahlung und Räumung.
Zum Immobilienrecht gehört auch das Maklerrecht mit dem Schwerpunkt Abwehr und Durchsetzung von Maklerprovisionen. Daneben beraten wir Sie beim Immobilienerwerb und Immobilienverkauf einschließlich Erbbaurecht. Auch das verbreitete aber mit hohen rechtlichen Anforderungen verbundene Wohnungseigentumsrecht wird von uns betreut.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Regelungen zu vereinbaren, die Ihre Interessen berücksichtigen. Wir vertreten unsere Mandanten deutschlandweit. Die Mandanten, die den persönlichen Kontakt schätzen, kommen aus der Region Kreis Mettmann (Haan, Hilden, Erkrath, Mettmann, Wülfrath, Langenfeld) sowie aus den direkt anliegenden Städten Düsseldorf, Solingen und Wuppertal.
Rechtsanwalt Dr. Torsten Fritz ist seit 2000 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft und Miet- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und seit November 2008 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.